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Mitteilung vom 30.9.2025
Verehrte Mitglieder,
wir haben am 30.9.2025 ein von dritter Seite in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zur rückwirkenden Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B in Tübingen erhalten. Dem Gutachten zufolge ist die Änderungssatzung ungültig, weil sie nicht veröffentlicht wurde.
Die Bescheide, mit denen die Stadt Tübingen jüngst die erhöhte Grundsteuer anforderte, sind dann rechtswidrig.
Wenn Sie die damit sich jetzt ergebende Chance nutzen wollen, Ihren neuesten Grundsteuerbescheid zu Fall zu bringen, müssten Sie (falls die Widerspruchsfrist nicht schon abgelaufen ist) umgehend Widerspruch einlegen mit dem Zusatz, die Begründung werde nachgereicht.
Der Sachverhalt wird derzeit von uns geprüft, wir haben im Interesse der Mitglieder umgehend ein eigenes Gutachten bei einem Experten für Verwaltungsrecht in Auftrag gegeben. Dieses liegt uns voraussichtlich Ende Oktober vor. Wir werden Sie dann über unsere Homepage informieren, bis dahin bitten wir um Geduld.
Dagmar König
Vorsitzende Haus & Grund Tübingen
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