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Haus & Grund Tübingen informiert
Mitteilung zur Grundsteuer
Am 26.06.2025 soll der Gemeinderat der Stadt Tübingen die rückwirkende Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer B und C um jeweils 33% gegenüber den im November 2024 beschlossenen Hebesätzen beschließen.
Hierzu stellt Haus & Grund Tübingen das Folgende fest:
Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer beklagt immer wieder die hohen Mietkosten in Tübingen und appelliert an die Beteiligten, eine weitere Erhöhung zu verhindern.
Nun sollen die Hebesätze für die Grundsteuer B und C gegenüber den erst im vergangenen November für 2025 beschlossenen Hebesätzen:- von 270 v.H. auf 360 v. H. für die Grundsteuer B und
- von 540 v. H. auf 720 v. H. für die Grundsteuer C erhöht werden.
Dies rückwirkend zum 01.01.2025.
Durch diese massive Erhöhung der Hebesätze sollen die Steuereinnahmen aus der Grundsteuer um 33 % erhöht werden. Dies trifft Immobilieneigentümer wie Mieter. Die Stadt selbst wird dadurch zu einem maßgeblichen Kostentreiber bei den Mietkosten.
Außerdem wird das Versprechen der Aufkommensneutralität bei der Umsetzung der Grundsteuerreform gebrochen.
Dagmar König
Vorsitzende Haus & Grund Tübingen

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