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Aktuelles zur Grundsteuer

Haus & Grund Tübingen setzt sich für Sie ein und informiert zum Thema

Pressemitteilung vom 12.11.2025

Grundsteuer: Stadt Tübingen zieht nach gerichtlichem Hinweis Unterlassungsklage gegen Haus & Grund zurück 

Beim Grundsteuerthema hatte die Stadt eine Eskalation herbeigeführt und Ende Oktober beim Amtsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Haus & Grund Tübingen eingereicht. Das Gericht hat in einer schriftlichen Verfügung Zweifel an den Erfolgsaussichten des Antrags geäußert. Nun hat die Stadt ihren Antrag zwei Tage vor dem Verhandlungstermin zurückgenommen. Das hat zur Folge, dass die Stadt Tübingen die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. 

Die jüngste Behauptung der Stadt in der Presse, Haus & Grund Tübingen habe „die Forderungen der Stadt erfüllt“, ist unzutreffend. Noch heute Morgen hatte Herr OB Palmer die Vereinsvorsitzende per E-Mail kontaktiert und erneut zur Abgabe der Unterlassungserklärung aufgefordert. Diese Erklärung wurde nicht abgegeben. Dass die Stadt die „Reißleine“ gezogen hat, dürfte wohl andere Gründe haben. 

Haus & Grund hat Ende letzter Woche seine Mitglieder und die Stadt über die Ergebnisse des vom Verein beauftragten Rechtsgutachtens informiert. Der Gutachter Professor Dr. Arne Pautsch sieht u. a. Bekanntmachungsmängel bei der Hebesatzänderungsatzung. Aus seiner Sicht sind die Grundsteuerbescheide der Stadt aus mehreren Gründen rechtswidrig. Entgegen den wiederholten medialen Verlautbarungen des OB hat die Stadt die Ergebnisse des Gutachtens bislang nicht widerlegt.

Pressemitteilung vom 07.11.2025

Gutachter sieht Bekanntmachungsmängel 

Wie berichtet, hat Haus & Grund Tübingen einen Gutachter beauftragt, die aktuelle Satzung der Stadt Tübingen zur rückwirkenden Änderung des Grundsteuerhebesatzes und die neuen Grundsteuerbescheide zu prüfen. 

Anlass für die Beauftragung war, dass ein von dritter Seite eingeholtes Gutachten zu dem Ergebnis gekommen war, dass es bei der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung zur Erhöhung der Grundsteuer Bekanntmachungsmängel gegeben habe. Hierüber informierte Haus & Grund Tübingen seine Mitglieder. 

Um den Sachverhalt aufzuklären, hat der Verein sogleich ein eigenes Gutachten bei einem renommierten Kommunalverfassungsrechtler in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten liegt nun vor. 

Gutachter ist Herr Professor Dr. Arne Pautsch (Ludwigsburg). Nach seiner Beurteilung dürften sich -kurz gefasst- die Bescheide als rechtswidrig erweisen, weil nach seiner Auffassung schon die zugrunde liegende Satzung in mehrfacher Hinsicht nicht den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Ausfertigung und Bekanntmachung genüge und daher unwirksam sei. Insbesondere sei die Satzung nicht vom Berechtigten signiert worden und das Bereitstellungsdatum sei nicht in genügender Form angegeben. 

Zudem sieht Professor Pautsch wegen der fehlenden Angabe einer Rechtsgrundlage in den Grundsteuerbescheiden einen Verstoß gegen das rechtsstaatliche Zitiergebot. 

Haus & Grund stellt ausdrücklich klar, dass es dem Verein von Anfang an um eine sachliche und kompetente Bewertung der aufgeworfenen Rechtsfragen ging. Dem Verein und seinen betroffenen Mitgliedern geht es nicht um ein Medienereignis. 

Demgegenüber hat das Amtsverständnis des OB von Anfang an verblüfft. Seine Ankündigung, er werde die Widersprüche zurückweisen und dafür von den Bürgern die „höchstmögliche Verwaltungsgebühr“ verlangen, ist in mehrfacher Hinsicht befremdlich. Es ist nicht Sache des Oberbürgermeisters, die Bürger seiner Stadt zu sanktionieren, wenn sie ihre verbrieften Rechte wahrnehmen. 

Wir haben der Stadt Tübingen die wesentlichen Unwirksamkeitsgründe aus dem Gutachten von Herrn Professor Pautsch mit der Bitte um Stellungnahme mitgeteilt. Innerhalb der eingeräumten Frist ist bei uns keine Stellungnahme eingegangen.

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