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Aktuelles zur Grundsteuer
Haus & Grund Tübingen setzt sich für Sie ein und informiert zum Thema
Pressemitteilung vom 12.11.2025
Grundsteuer: Stadt Tübingen zieht nach gerichtlichem Hinweis Unterlassungsklage gegen Haus & Grund zurück
Beim Grundsteuerthema hatte die Stadt eine Eskalation herbeigeführt und Ende Oktober beim Amtsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Haus & Grund Tübingen eingereicht. Das Gericht hat in einer schriftlichen Verfügung Zweifel an den Erfolgsaussichten des Antrags geäußert. Nun hat die Stadt ihren Antrag zwei Tage vor dem Verhandlungstermin zurückgenommen. Das hat zur Folge, dass die Stadt Tübingen die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
Die jüngste Behauptung der Stadt in der Presse, Haus & Grund Tübingen habe „die Forderungen der Stadt erfüllt“, ist unzutreffend. Noch heute Morgen hatte Herr OB Palmer die Vereinsvorsitzende per E-Mail kontaktiert und erneut zur Abgabe der Unterlassungserklärung aufgefordert. Diese Erklärung wurde nicht abgegeben. Dass die Stadt die „Reißleine“ gezogen hat, dürfte wohl andere Gründe haben.
Haus & Grund hat Ende letzter Woche seine Mitglieder und die Stadt über die Ergebnisse des vom Verein beauftragten Rechtsgutachtens informiert. Der Gutachter Professor Dr. Arne Pautsch sieht u. a. Bekanntmachungsmängel bei der Hebesatzänderungsatzung. Aus seiner Sicht sind die Grundsteuerbescheide der Stadt aus mehreren Gründen rechtswidrig. Entgegen den wiederholten medialen Verlautbarungen des OB hat die Stadt die Ergebnisse des Gutachtens bislang nicht widerlegt.
Pressemitteilung vom 07.11.2025
Gutachter sieht Bekanntmachungsmängel
Wie berichtet, hat Haus & Grund Tübingen einen Gutachter beauftragt, die aktuelle Satzung der Stadt Tübingen zur rückwirkenden Änderung des Grundsteuerhebesatzes und die neuen Grundsteuerbescheide zu prüfen.
Anlass für die Beauftragung war, dass ein von dritter Seite eingeholtes Gutachten zu dem Ergebnis gekommen war, dass es bei der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung zur Erhöhung der Grundsteuer Bekanntmachungsmängel gegeben habe. Hierüber informierte Haus & Grund Tübingen seine Mitglieder.
Um den Sachverhalt aufzuklären, hat der Verein sogleich ein eigenes Gutachten bei einem renommierten Kommunalverfassungsrechtler in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten liegt nun vor.
Gutachter ist Herr Professor Dr. Arne Pautsch (Ludwigsburg). Nach seiner Beurteilung dürften sich -kurz gefasst- die Bescheide als rechtswidrig erweisen, weil nach seiner Auffassung schon die zugrunde liegende Satzung in mehrfacher Hinsicht nicht den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Ausfertigung und Bekanntmachung genüge und daher unwirksam sei. Insbesondere sei die Satzung nicht vom Berechtigten signiert worden und das Bereitstellungsdatum sei nicht in genügender Form angegeben.
Zudem sieht Professor Pautsch wegen der fehlenden Angabe einer Rechtsgrundlage in den Grundsteuerbescheiden einen Verstoß gegen das rechtsstaatliche Zitiergebot.
Haus & Grund stellt ausdrücklich klar, dass es dem Verein von Anfang an um eine sachliche und kompetente Bewertung der aufgeworfenen Rechtsfragen ging. Dem Verein und seinen betroffenen Mitgliedern geht es nicht um ein Medienereignis.
Demgegenüber hat das Amtsverständnis des OB von Anfang an verblüfft. Seine Ankündigung, er werde die Widersprüche zurückweisen und dafür von den Bürgern die „höchstmögliche Verwaltungsgebühr“ verlangen, ist in mehrfacher Hinsicht befremdlich. Es ist nicht Sache des Oberbürgermeisters, die Bürger seiner Stadt zu sanktionieren, wenn sie ihre verbrieften Rechte wahrnehmen.
Wir haben der Stadt Tübingen die wesentlichen Unwirksamkeitsgründe aus dem Gutachten von Herrn Professor Pautsch mit der Bitte um Stellungnahme mitgeteilt. Innerhalb der eingeräumten Frist ist bei uns keine Stellungnahme eingegangen.
Ältere Mitteilungen und Informationen zum Nachlesen
Mitteilung vom 30.10.2025
Aktualisierter Hinweis an alle Mitglieder
Verehrte Mitglieder, wir haben am 30.09.2025 ein von dritter Seite in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zur rückwirkenden Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B in Tübingen erhalten. Dem Gutachten zu Folge ist die Änderungssatzung ungültig, weil sie nicht ordnungsgemäß veröffentlicht worden sei.
Trifft dies zu, wären die Bescheide, mit denen die Stadt Tübingen jüngst die erhöhte Grundsteuer angefordert hat, rechtswidrig.
Der Oberbürgermeister der Stadt Tübingen weist demgegenüber darauf hin, dass die Satzung ordnungsgemäß bekannt gemacht worden sei. Er hat uns einen Ausdruck
„Öffentliche Bekanntmachung vom 28.06.2025
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer A und B (Hebesatzsatzung Grundsteuer A und B)
vom 26.06.2025“
sowie eine E-Mail der Fachabteilung Gremien und Kommunalrecht an das Regierungspräsidium Tübingen, durch welches die Beschlussfassung und die Veröffentlichung der Satzung angezeigt wurde, übersandt. Der Oberbürgermeister weist ferner darauf hin, dass das Regierungspräsidium Tübingen diesbezüglich keine Beanstandung ausgesprochen habe.
Wie bereits mitgeteilt, wird der Sachverhalt von uns derzeit geprüft. Angesichts der Komplexität der Fragestellungen haben wir einen renommierten Kommunalverfassungsrechtler mit der Erstellung eines Gutachtens unter objektiver Berücksichtigung sowohl der Fragestellungen und Ergebnisse des uns am 30.09.2025 zur Verfügung gestellten Gutachtens als auch der Darstellung der Stadt Tübingen und des Herrn Oberbürgermeisters beauftragt. Das Gutachten wird in Kürze vorliegen. Wir werden Sie dann umgehend über das Ergebnis unterrichten. Wir bitten bis dahin noch um etwas Geduld.
Dagmar König
Vorsitzende Haus & Grund Tübingen
Mitteilung vom 24.10.2025
Haus und Grund gibt keine Unterlassungserklärung ab
Die Stadt Tübingen hat Haus & Grund Tübingen unter Fristsetzung bis 24.10.2025 zur Abgabe einer Unterlassungserklärung des Inhalts aufgefordert, „künftig jede Wiederholung oder Verbreitung der falschen Behauptung (zu) unterlassen, die Satzung zur Erhöhung der Grundsteuer B sei nicht öffentlich bekannt gemacht worden“. Diese Unterlassungsforderung ist unbegründet. Haus & Grund Tübingen hat deshalb keine Unterlassungserklärung abgegeben.
Fakt ist, dass ein von dritter Seite eingeholtes Gutachten zum Ergebnis kam, dass es bei der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung zur Erhöhung der Grundsteuer Bekanntmachungsmängel gebe. Hierüber informierte Haus & Grund Tübingen seine Mitglieder mit der Mitteilung:
„Dem Gutachten zufolge ist die Änderungssatzung ungültig, weil sie nicht veröffentlicht wurde.“
Damit hat Haus & Grund lediglich aus dem Gutachten zitiert, er hat sich dessen Inhalt nicht zu eigen gemacht.
Haus & Grund hat zur Frage etwaiger Bekanntmachungsmängel ein eigenes Gutachten eines renommierten Kommunalverfassungsrechtlers in Auftrag gegeben, das aber noch nicht vorliegt.
Mitteilung vom 30.9.2025
Verehrte Mitglieder,
wir haben am 30.9.2025 ein von dritter Seite in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zur rückwirkenden Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B in Tübingen erhalten. Dem Gutachten zufolge ist die Änderungssatzung ungültig, weil sie nicht veröffentlicht wurde.
Die Bescheide, mit denen die Stadt Tübingen jüngst die erhöhte Grundsteuer anforderte, sind dann rechtswidrig.
Wenn Sie die damit sich jetzt ergebende Chance nutzen wollen, Ihren neuesten Grundsteuerbescheid zu Fall zu bringen, müssten Sie (falls die Widerspruchsfrist nicht schon abgelaufen ist) umgehend Widerspruch einlegen mit dem Zusatz, die Begründung werde nachgereicht.
Der Sachverhalt wird derzeit von uns geprüft, wir haben im Interesse der Mitglieder umgehend ein eigenes Gutachten bei einem Experten für Verwaltungsrecht in Auftrag gegeben. Dieses liegt uns voraussichtlich Ende Oktober vor. Wir werden Sie dann über unsere Homepage informieren, bis dahin bitten wir um Geduld.
Dagmar König
Vorsitzende Haus & Grund Tübingen
Mitteilung vom 26.6.2025
Erhöhung der Hebesätze
Am 26.06.2025 soll der Gemeinderat der Stadt Tübingen die rückwirkende Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer B und C um jeweils 33% gegenüber den im November 2024 beschlossenen Hebesätzen beschließen.
Hierzu stellt Haus & Grund Tübingen das Folgende fest:
Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer beklagt immer wieder die hohen Mietkosten in Tübingen und appelliert an die Beteiligten, eine weitere Erhöhung zu verhindern.
Nun sollen die Hebesätze für die Grundsteuer B und C gegenüber den erst im vergangenen November für 2025 beschlossenen Hebesätzen:- von 270 v.H. auf 360 v. H. für die Grundsteuer B und
- von 540 v. H. auf 720 v. H. für die Grundsteuer C erhöht werden.
Dies rückwirkend zum 01.01.2025.
Durch diese massive Erhöhung der Hebesätze sollen die Steuereinnahmen aus der Grundsteuer um 33 % erhöht werden. Dies trifft Immobilieneigentümer wie Mieter. Die Stadt selbst wird dadurch zu einem maßgeblichen Kostentreiber bei den Mietkosten.
Außerdem wird das Versprechen der Aufkommensneutralität bei der Umsetzung der Grundsteuerreform gebrochen.
Dagmar König
Vorsitzende Haus & Grund Tübingen
Die neue Grundsteuer in BW
Grundsteuerbescheid im Briefkasten – was Eigentümer jetzt tun können
Zurzeit gibt es vermehrt Fragen zur neuen Grundsteuer, da viele Kommunen aktuell die Grundsteuerbescheide versenden. Haus & Grund Stuttgart und die Landesverbände Baden und Württemberg haben dazu zuletzt im Dezember 2024 einen aktualisierten Frage- und-Antwort-Katalog (FAQ) zur Verfügung gestellt. Zu aktuell häufig gestellten Fragen gibt es folgend Informationen und Antworten.
Der Grundsteuerbescheid der Kommunen basiert erstmals auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz (LGrStG), mit dem die Erhebung der Grundsteuer neu geregelt wurde. Die Neuregelung führt häufig zu Veränderungen in den zu zahlenden Beträgen bei der Grundsteuer. Es gibt Grundstücke, für die mehr Grundsteuer als bisher zu zahlen ist und auch Grundstücke, für die weniger als bisher zu zahlen ist. Daran ändert auch die Einhaltung der versprochenen Aufkommensneutralität, beispielsweise der Stadt Stuttgart, nichts ... weiter im Download
Mitteilung vom 12.11.2024
Gesonderter Hebesatz für die Grundsteuer
Am 14.11.2024 soll der Gemeinderat der Stadt Tübingen die Erhebung eines gesonderten Hebesatzes für die Grundsteuer („Grundsteuer C“) für Baulücken beschließen. Der Hebesatz soll das Doppelte des Hebesatzes für bebaute Grundstücke betragen.
Hierzu stellt Haus & Grund Tübingen das Folgende fest:
Unbebaute Grundstücke sind dem Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer schon lange ein Dorn im Auge. Er glaubt, die Eigentümer könnten nur durch Druck der Stadt zur Bebauung veranlasst werden. Zunächst hat der OB mit der Einleitung von Baugebotsverfahren gedroht. 2022 musste die Verwaltung dann erkennen, dass eine zwangsweise Bebauung der betroffenen Grundstücke in mehrfacher Hinsicht rechtlich nicht möglich ist, meistens schon wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. Deshalb können Baugebote nicht erlassen werden. Nun soll über die „Grundsteuer C“ Druck ausgeübt werden. Dies wird nichts bewirken, außer mehr Geld in die Stadtkasse zu spülen. Für den Mietwohnungsbau wird kein Vorteil messbar sein.
Die Idee ist nicht neu.
Es wurde 1962 mit der „Baulandsteuer“ schon einmal versucht, eine Lenkungswirkung zu erzielen. Der Versuch wurde nach nur zwei Jahren wegen Erfolglosigkeit beendet. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Baulücken auch ohne staatlichen Druck geschlossen werden. Vor wenigen Jahren sprach die Stadt von 550 Grundstücken, derzeit sollen noch 300 Grundstücke betroffen sein.
Eine Lenkungswirkung wird nicht erreicht. Stattdessen wird das Versprechen der Aufkommensneutralität durch die Grundsteuer C gebrochen.