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Aktuelles zur Grundsteuer

Haus & Grund Tübingen setzt sich für Sie ein und informiert zum Thema

Neues zur Grundsteuer:

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg liegt vor. 

Der VGH hat mit Urteil vom 18.06.2026 (veröffentlicht am 30.06.2026) festgestellt, dass die Grundsteuerhebesatzsatzung der Stadt Tübingen wirksam bekanntgemacht wurde. Damit ist die bislang streitige Rechtsfrage entschieden. 

Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof wurde nicht von Haus & Grund, sondern von einer Tübinger Bürgerin geführt. Dem waren zwei Gutachten vorausgegangen, die die Rechtslage anders beurteilt hatten. Daher haben wir unsere Mitglieder darauf hingewiesen, dass sie gegen ihren eigenen Grundsteuerbescheid zur Fristwahrung vorsorglich Widerspruch einlegen können, um sodann später - je nach Entwicklung dieser Sache - zu entscheiden, ob sie ihren Widerspruch aufrechterhalten oder zurücknehmen. Es war unsere Pflicht, die Mitglieder auf diese Möglichkeit hinzuweisen. 

Nachdem das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vorliegt, ist von den Mitgliedern jetzt diese Entscheidung zu treffen. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollte der Widerspruch zurückgenommen werden (hierzu genügt ein Satz unter Bezugnahme auf Ihr Aktenzeichen). Dies gilt natürlich nur für diejenigen Mitglieder, die nicht auch aus anderen Gründen Widerspruch eingelegt haben. 

Zu den hierzu erneuten - teils wiederum unzutreffenden - medialen Vorhaltungen von OB Palmer gegen Haus & Grund fehlt uns und zahlreichen Bürgern jedes Verständnis. In einem Rechtsstaat ist es eine Selbstverständlichkeit, gegen die Entscheidung einer Behörde - zumal in der Stadt mit der bundesweit wohl höchsten Grundsteuer - Widerspruch einzulegen, und zwar ohne dass der verfahrensbeteiligte Oberbürgermeister hierzu über die Presse seinen Bürgern Nachteile androhen sollte. 

Auch die unerbetenen Betrachtungen des Oberbürgermeisters, wofür Haus & Grund seine Mitgliedsbeiträge einsetzt, sind entbehrlich. Verfahrenskosten sind allein der Stadt Tübingen entstanden, weil der Oberbürgermeister wegen unserer Mitgliederinformation gegen Haus & Grund eine Unterlassungsklage beim Amtsgericht Tübingen erhoben hat. Diese musste er mangels Erfolgsaussicht kurz vor dem Verhandlungstermin kostenpflichtig zurücknehmen. Die Kosten seines unnötig eingeleiteten Verfahrens hatte ausschließlich die Stadt Tübingen zu tragen (konkret: die Steuerzahler).

Mitteilungen und Informationen zum Nachlesen

Grundsteuer-Gutachten eingetroffen 31.10.2025

Pressemitteilung vom 12.11.2025

Pressemitteilung vom 07.11.2025

Mitteilung vom 30.10.2025

Mitteilung vom 24.10.2025

Mitteilung vom 30.9.2025

Mitteilung vom 26.6.2025

Die neue Grundsteuer in BW

Mitteilung vom 12.11.2024

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