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Mitteilung vom 24.10.2025
Haus und Grund gibt keine Unterlassungserklärung ab
Die Stadt Tübingen hat Haus & Grund Tübingen unter Fristsetzung bis 24.10.2025 zur Abgabe einer Unterlassungserklärung des Inhalts aufgefordert, „künftig jede Wiederholung oder Verbreitung der falschen Behauptung (zu) unterlassen, die Satzung zur Erhöhung der Grundsteuer B sei nicht öffentlich bekannt gemacht worden“. Diese Unterlassungsforderung ist unbegründet. Haus & Grund Tübingen hat deshalb keine Unterlassungserklärung abgegeben.
Fakt ist, dass ein von dritter Seite eingeholtes Gutachten zum Ergebnis kam, dass es bei der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung zur Erhöhung der Grundsteuer Bekanntmachungsmängel gebe. Hierüber informierte Haus & Grund Tübingen seine Mitglieder mit der Mitteilung:
„Dem Gutachten zufolge ist die Änderungssatzung ungültig, weil sie nicht veröffentlicht wurde.“
Damit hat Haus & Grund lediglich aus dem Gutachten zitiert, er hat sich dessen Inhalt nicht zu eigen gemacht.
Haus & Grund hat zur Frage etwaiger Bekanntmachungsmängel ein eigenes Gutachten eines renommierten Kommunalverfassungsrechtlers in Auftrag gegeben, das aber noch nicht vorliegt.
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