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Verehrte Mitglieder, 

wir haben am 30.9.2025 ein von dritter Seite in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zur rückwirkenden Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B in Tübingen erhalten. Dem Gutachten zufolge ist die Änderungssatzung ungültig, weil sie nicht veröffentlicht wurde. 

Die Bescheide, mit denen die Stadt Tübingen jüngst die erhöhte Grundsteuer anforderte, sind dann rechtswidrig. 

Wenn Sie die damit sich jetzt ergebende Chance nutzen wollen, Ihren neuesten Grundsteuerbescheid zu Fall zu bringen, müssten Sie (falls die Widerspruchsfrist nicht schon abgelaufen ist) umgehend Widerspruch einlegen mit dem Zusatz, die Begründung werde nachgereicht. 

Dagmar König 
Vorsitzende Haus & Grund Tübingen

Eine Mitgliedschaft in unserem Verein stärkt die Interessenvertretung der Haus- und Grundeigentümer.

Zudem haben Sie ganz persönliche Vorteile, über die wir auf diesen Seiten informieren möchten.

Unsere Mitglieder sind Immobilieneigentümer. Sie besitzen Grundstücke, Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilien-, Miets- oder Geschäftshäuser. Gegründet wurde Haus & Grund Tübingen am 28.05.1918 im "Gasthof zum Hirsch" von 84 Tübinger Haus- und Grundeigentümern. Heute haben wir etwa 3.000 Mitglieder. Eine stolze Zahl!

Infoabend am 10.11.2025

„Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung“

Am Montag, den 10. November 2025 findet um 18.30 Uhr im Museum (Uhlandsaal) in der Wilhelmstraße 3 in Tübingen ein Infoabend zum Thema „Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung“ statt. 

Referent ist Herr Notar Klaus M. Wetzel, Tübingen. 

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Für Mitglieder ist die Veranstaltung kostenfrei. Nichtmitglieder zahlen eine Teilnahmegebühr von 10 €.

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Neues Melderecht 2015

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Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug müssen sich die Mieter bei der zuständigen Behörde anmelden. 

Hierfür benötigen sie nun eine Bestätigung des Vermieters.


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